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Spanien erweitert den Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung für Ausländer, mit klareren und einfacheren Zugangsregeln.
· 2 Min. Lesezeit

Spanien hat einen weiteren Schritt zur Vereinheitlichung des Zugangs zu seinem öffentlichen Gesundheitssystem unternommen: Ein neues Königliches Dekret bestätigt, dass Ausländer ohne legalen Aufenthalt unter bestimmten Voraussetzungen nun Anspruch auf staatlich finanzierte medizinische Versorgung haben können.
Die im Boletín Oficial del Estado (BOE) veröffentlichte neue Regelung bündelt bestehende Bestimmungen in einem klareren und einheitlicheren System für den Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung in ganz Spanien.

Nach dem neuen Dekret müssen Personen ohne legalen Aufenthalt nachweisen, dass Spanien ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort ist. In der Praxis geschieht dies in der Regel durch die Meldung bei der Gemeinde (empadronamiento), wobei auch andere Unterlagen wie Schulbescheinigungen, Rechnungen von Versorgungsunternehmen oder Berichte des Sozialdienstes akzeptiert werden können.
Antragsteller müssen zudem ein Ausweisdokument vorlegen, in der Regel einen Reisepass oder ein amtliches Dokument aus ihrem Herkunftsland. Ist dies nicht vorhanden, können auch andere Identitätsnachweise mit Lichtbild berücksichtigt werden.

Ein zentrales Element des Verfahrens ist eine eidesstattliche Erklärung, in der der Antragsteller bestätigt, dass er nicht bereits auf anderem Wege Zugang zur Gesundheitsversorgung hat, weder öffentlich noch privat. Nach Einreichung können die spanischen Gesundheitsbehörden ein vorläufiges Dokument ausstellen, das sofortigen Zugang zur medizinischen Versorgung gewährt, während der Fall innerhalb eines Zeitraums von maximal drei Monaten geprüft wird.
Das Dekret legt besonderen Wert auf den Schutz schutzbedürftiger Personen, die unabhängig von ihrem verwaltungsrechtlichen Status ohne Verzögerung Anspruch auf Gesundheitsversorgung haben.
Zu diesen Gruppen gehören Minderjährige, schwangere Frauen sowie Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt, Menschenhandel oder Ausbeutung, ebenso wie Personen, die internationalen Schutz oder den Status der Staatenlosigkeit beantragen. In diesen Fällen wird der Zugang zur Versorgung aus Gründen der öffentlichen Gesundheit und des sozialen Schutzes vorrangig behandelt.

Obwohl das Dekret in erster Linie administrativer Natur ist, liegt seine größere Bedeutung darin, dass Spanien die Gesundheitsversorgung weiterhin als universellen Dienst versteht, der in der Praxis an den Wohnsitz und nicht strikt an den rechtlichen Status geknüpft ist.
Aus Sicht der öffentlichen Gesundheit verringert der gesicherte Zugang zu grundlegenden medizinischen Leistungen den Druck auf die Notaufnahmen und ermöglicht frühzeitigere Behandlungen, was letztlich dem gesamten System zugutekommt.

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Für die meisten Menschen, die in Spanien leben, insbesondere für diejenigen mit legalem Aufenthalt oder privater Krankenversicherung, dürfte dieses Dekret kaum spürbare Auswirkungen haben.
Für jene jedoch, die auf anderem Wege keinen Zugang zur Gesundheitsversorgung haben, wird es einen echten Unterschied machen. Darüber hinaus stärkt es die allgemeine Stabilität, die Spanien zu einem attraktiven Ort zum Leben macht.
Der Umgang Spaniens mit dem Gesundheitswesen steht für die Fortführung eines nationalen Modells, das auf Zugänglichkeit basiert – ein Ansatz, der Vertrauen in das Land als Lebens- und Investitionsstandort schafft.
Mit anderen Worten … Spanien macht im Gesundheitswesen vieles richtig!
Mehr dazu erfahren Sie in unserem Leitfaden zu Krankenhäusern in Marbella.
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