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Trotz des Endes des Programms für das Goldene Visum bestehen für Nicht-EU-Bürger weiterhin mehrere realistische Möglichkeiten, eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien zu erhalten.
· 3 Min. Lesezeit
Am 3. April 2025 beendete Spanien offiziell sein Programm für das sogenannte „Goldene Visum“, das es Nicht-EU-Bürgern ermöglicht hatte, durch eine Investition von mindestens 500.000 € in spanische Immobilien eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Diese Entscheidung ist Teil umfassenderer Bemühungen, das Problem der Wohnraumknappheit im ganzen Land anzugehen, da ausländische Investitionen zu steigenden Immobilienpreisen in Großstädten wie Madrid und Barcelona beigetragen hatten.
Die Abschaffung des Goldenen Visums bedeutet, dass Nicht-EU-Investoren nicht länger allein durch Immobilieninvestitionen eine Aufenthaltserlaubnis erwerben können. Diese Änderung betrifft potenzielle Investoren aus Ländern wie dem Vereinigten Königreich, den USA, China und Russland, die zuvor zu den wichtigsten Teilnehmern des Programms gehörten.
Trotz des Endes des spanischen Goldenen Visums bestehen weiterhin mehrere realistische Möglichkeiten für eine Aufenthaltserlaubnis:
Ideal für Rentner oder Personen mit passivem Einkommen: Das NLV erlaubt einen Aufenthalt in Spanien ohne Erwerbstätigkeit. Antragsteller müssen ausreichende finanzielle Mittel nachweisen – in der Regel etwa 2.400 € pro Monat bzw. 28.800 € jährlich für den Hauptantragsteller. Nach fünf Jahren kann eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und möglicherweise die spanische Staatsbürgerschaft beantragt werden.
Eingeführt, um digitale Nomaden anzuziehen, ermöglicht dir dieses Visum, in Spanien zu leben, während du für ausländische Unternehmen arbeitest. Du musst einen Nachweis über eine stabile Remote-Beschäftigung erbringen, etwa durch ein Berufszertifikat oder mindestens drei Jahre Berufserfahrung.
Für Personen, die ein innovatives Unternehmen in Spanien gründen möchten, bietet das Unternehmervisum die Möglichkeit einer Aufenthaltserlaubnis. Antragsteller müssen einen tragfähigen Geschäftsplan vorlegen, der Innovation und wirtschaftliches Interesse für Spanien nachweist.
Nicht-EU-Bürger können eine Aufenthaltserlaubnis auf folgenden Wegen erhalten:
Personen, deren Familienangehörige legal in Spanien leben, können über die Familienzusammenführung eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Antragsteller müssen seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Spanien leben und ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, um den Familienangehörigen zu unterstützen.
Die EU-Blaukarte richtet sich an hochqualifizierte Fachkräfte und ermöglicht es Nicht-EU-Bürgern, in Spanien zu leben und zu arbeiten. Voraussetzung ist ein konkretes Arbeitsplatzangebot mit einem Gehalt, das mindestens 0,8 mal dem regulären Gehaltsschwellenwert für Mangelberufe in Spanien entspricht.
Anträge für die EU-Blaukarte können über diese Stelle eingereicht werden
Obwohl das Programm für das Goldene Visum beendet wurde, bleibt der spanische Immobilienmarkt für internationale Investoren äußerst attraktiv. Das Land zieht weiterhin Käufer aus aller Welt an – dank seines hervorragenden Klimas, seines beneidenswerten Lebensstils und seines im Vergleich zu anderen Spitzenzielen in Europa attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnisses.
Seit der Einführung des Visums für digitale Nomaden im Jahr 2022 hat sich Spanien zum weltweit führenden Ziel für ortsunabhängige Arbeitnehmer entwickelt. Die Auszeichnung Marbellas als „Beste europäische Reisedestination 2024“ verleiht dem Immobilienmarkt zusätzlichen Auftrieb.
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Wer eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien anstrebt, sollte sich von Einwanderungsexperten beraten lassen, um den optimalen Weg entsprechend der individuellen Situation zu finden. Trotz politischer Veränderungen bleibt Spanien aufgrund seiner anhaltenden Attraktivität auch in Zukunft ein erstklassiger Standort für internationale Immobilieninvestitionen und Auswanderung.
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