Nachrichten über den Immobiliensektor

Kein Goldenes Visum? Kein Problem. Alternative Visumoptionen für einen Wohnsitz in Spanien

Trotz des Endes des Programms für das Goldene Visum bestehen für Nicht-EU-Bürger weiterhin mehrere realistische Möglichkeiten, eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien zu erhalten.

Geschrieben von Carolina Alaniz

· 3 Min. Lesezeit

Nahaufnahme eines offiziellen Visums für Spanien in einem Reisepass, wobei das Logo der Europäischen Union und die Gültigkeitsangaben teilweise sichtbar sind.

Die spanische Regierung schafft das Goldene Visum ab, um den Anstieg der Immobilienpreise einzudämmen

Am 3. April 2025 beendete Spanien offiziell sein Programm für das sogenannte „Goldene Visum“, das es Nicht-EU-Bürgern ermöglicht hatte, durch eine Investition von mindestens 500.000 € in spanische Immobilien eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Diese Entscheidung ist Teil umfassenderer Bemühungen, das Problem der Wohnraumknappheit im ganzen Land anzugehen, da ausländische Investitionen zu steigenden Immobilienpreisen in Großstädten wie Madrid und Barcelona beigetragen hatten.

Visaoptionen für Nicht-Staatsbürger in Spanien. Europakarte mit gelb hervorgehobenem Spanien und der Willkommensbotschaft „Willkommen in Spanien“. Ein gelber Stern auf der spanischen Flagge symbolisiert die Mitgliedschaft des Landes in der Europäischen Union.

Auswirkungen für Nicht-EU-Investoren

Die Abschaffung des Goldenen Visums bedeutet, dass Nicht-EU-Investoren nicht länger allein durch Immobilieninvestitionen eine Aufenthaltserlaubnis erwerben können. Diese Änderung betrifft potenzielle Investoren aus Ländern wie dem Vereinigten Königreich, den USA, China und Russland, die zuvor zu den wichtigsten Teilnehmern des Programms gehörten.

Alternative Aufenthaltsoptionen

Trotz des Endes des spanischen Goldenen Visums bestehen weiterhin mehrere realistische Möglichkeiten für eine Aufenthaltserlaubnis:

1. Nicht-lukratives Visum (NLV).

Ideal für Rentner oder Personen mit passivem Einkommen: Das NLV erlaubt einen Aufenthalt in Spanien ohne Erwerbstätigkeit. Antragsteller müssen ausreichende finanzielle Mittel nachweisen – in der Regel etwa 2.400 € pro Monat bzw. 28.800 € jährlich für den Hauptantragsteller. Nach fünf Jahren kann eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und möglicherweise die spanische Staatsbürgerschaft beantragt werden.

2. Visum für digitale Nomaden.

Eingeführt, um digitale Nomaden anzuziehen, ermöglicht dir dieses Visum, in Spanien zu leben, während du für ausländische Unternehmen arbeitest. Du musst einen Nachweis über eine stabile Remote-Beschäftigung erbringen, etwa durch ein Berufszertifikat oder mindestens drei Jahre Berufserfahrung.

Eine Person arbeitet in einem hellen Café an einem Laptop und überprüft Diagramme und Finanzdaten auf dem Bildschirm, während andere Personen mit Laptops im Hintergrund chatten.

3. Unternehmer­visum.

Für Personen, die ein innovatives Unternehmen in Spanien gründen möchten, bietet das Unternehmervisum die Möglichkeit einer Aufenthaltserlaubnis. Antragsteller müssen einen tragfähigen Geschäftsplan vorlegen, der Innovation und wirtschaftliches Interesse für Spanien nachweist.

4. Arbeits- und Selbstständigenvisum.

Nicht-EU-Bürger können eine Aufenthaltserlaubnis auf folgenden Wegen erhalten:

  • Arbeitsvisum: Erfordert ein konkretes Arbeitsangebot von einem spanischen Arbeitgeber, der nachweisen muss, dass die Stelle nicht von einem im Land ansässigen Arbeitnehmer besetzt werden kann.
  • Visum für Selbstständige: Geeignet für Freiberufler oder Unternehmer, die ein eigenes Geschäft aufbauen möchten. Es sind ein Geschäftsplan sowie der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel erforderlich.
Eine lächelnde Familie im Freien im natürlichen Licht; Vater und Mutter tragen ihre kleinen Kinder Huckepack und zeigen dabei Freude und Nähe.

5. Visum zur Familienzusammenführung.

Personen, deren Familienangehörige legal in Spanien leben, können über die Familienzusammenführung eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Antragsteller müssen seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Spanien leben und ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, um den Familienangehörigen zu unterstützen.

6. EU-Blaukarte.

Die EU-Blaukarte richtet sich an hochqualifizierte Fachkräfte und ermöglicht es Nicht-EU-Bürgern, in Spanien zu leben und zu arbeiten. Voraussetzung ist ein konkretes Arbeitsplatzangebot mit einem Gehalt, das mindestens 0,8 mal dem regulären Gehaltsschwellenwert für Mangelberufe in Spanien entspricht.

Anträge für die EU-Blaukarte können über diese Stelle eingereicht werden

Screenshot der Website des EU Blue Card Network, der den Registrierungsprozess zeigt: Schritt 1: Anmeldung, Schritt 2: Bewerbung mit Arbeitsvertrag, Schritt 3: Erhalt der EU Blue Card. Die Seite enthält Anmeldefelder und Flaggen europäischer Länder.

Marktausblick

Obwohl das Programm für das Goldene Visum beendet wurde, bleibt der spanische Immobilienmarkt für internationale Investoren äußerst attraktiv. Das Land zieht weiterhin Käufer aus aller Welt an – dank seines hervorragenden Klimas, seines beneidenswerten Lebensstils und seines im Vergleich zu anderen Spitzenzielen in Europa attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnisses.

Seit der Einführung des Visums für digitale Nomaden im Jahr 2022 hat sich Spanien zum weltweit führenden Ziel für ortsunabhängige Arbeitnehmer entwickelt. Die Auszeichnung Marbellas als „Beste europäische Reisedestination 2024“ verleiht dem Immobilienmarkt zusätzlichen Auftrieb.

Flugzeug fliegt über uns hinweg, im Vordergrund steht ein blaues Straßenschild mit der Aufschrift „Malaga International Airport“ unter einem teilweise bewölkten Himmel
Spanien – und insbesondere Málaga – haben sich zu Top-Destinationen für ortsunabhängige Arbeitnehmer entwickelt

Vertrauen Sie den Experten für Ihre Aufenthaltsgenehmigung in Spanien

Wer eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien anstrebt, sollte sich von Einwanderungsexperten beraten lassen, um den optimalen Weg entsprechend der individuellen Situation zu finden. Trotz politischer Veränderungen bleibt Spanien aufgrund seiner anhaltenden Attraktivität auch in Zukunft ein erstklassiger Standort für internationale Immobilieninvestitionen und Auswanderung.

Beratung zur Immobilienbezogenen Aufenthaltserlaubnis in Spanien

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Geschrieben von
Carolina Alaniz - Leiterin des Betreuungsteams - Panorama
Carolina Alaniz Support Team Direktor & Management Team

Carolina Alaniz wurde in Córdoba, Argentinien, geboren. Sie schloss ihr Studium an…